17.08.12

Ueli Maurer und Claudia Schoch zur Durchsetzungsinitiative

In einem Interview mit Bundesrat Ueli Maurer und einem Meinungsartikel der NZZ-Redaktorin Claudia Schoch geht es um grundsätzliche Aspekte der Durchsetzungsinitiative.

Bundesrat Ueli Maurer argumentierte für die Durchsetzungsinitiative der SVP:. Aus einem Interview der "SonntagsZeitung" vom 5.8.2012:

"Die SVP hat gerade eine Durchsetzungsinitiative zur Ausschaffungsinitiative in alle Haushalte verschickt. Ist das nicht Zwängerei?

Ueli Maurer: Wenn, dann wäre es Gegenzwängerei. Das Volk hat abgestimmt und hat nun das Gefühl, der Bundesrat setze nicht um, der Bundesrat zwänge. Aber man muss aufpassen mit dem Begriff Zwängerei. Das Volk zwängt nie.

Ich sprach von der SVP, nicht vom Volk.

Das Volk ist der Souverän. Als politische Behörde hat man das zu akzeptieren. Es liegt nicht an uns, irgendein Volksbegehren zu kritisieren. Wenn Leute der Meinung sind, es gebe ein Problem, können sie Unterschriften sammeln, egal ob die Sammlung von links oder rechts kommt.

Aber gehören zu unserer Demokratie neben dem Initiativrecht nicht auch noch ein paar andere Elemente der Verfassung?

Ja, natürlich. Aber es geht hier um die Mehrheit der Bevölkerung, welche eindeutig für eine Initiative gestimmt hat und jetzt das Gefühl hat, man setze die Initiative nicht um. Ich finde es unangebracht, hier von Zwängerei zu sprechen. Wenn eine Behörde den Volkswillen nicht umsetzt, darf das Volk auf seinem Willen beharren.

Der Bundesrat versucht doch lediglich, die Ausschaffungsinitiative mit anderen Elementen der Verfassung in Einklang zu bringen.

Dann hätte man der Bevölkerung aber vorher sagen müssen, dass dies nicht geht. Ich kann nicht die Leute abstimmen lassen und nachher sagen, es gehe nicht. Das ist nicht fair.

Aber bei der Zweitwohnungsinitiative gibt es doch auch ein politisches Ringen um die Umsetzung.

Selbstverständlich. Aber auch hier können die Initianten nochmals eine Initiative machen. Das ist ihr gutes Recht."

http://www.sonntagszeitung.ch/fokus/sonntagsgespraech/sonntagsgespraech-detailseite/?newsid=225974

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Siehe hierzu nun Claudia Schoch: „Nachdoppeln in der Demokratie“ (NZZ 17.8.2012, S. 21):

„Der SVP ist kein Aufwand zu gross, die Ausschaffung straffälliger Ausländer durchzusetzen. Sie strapaziert mit ihrer Radikalität die direkte Demokratie. (…) Wenn man eine Anleitung geben möchte, wie die direkte Demokratie ad absurdum geführt und beschädigt werden soll, wäre das Vorgehen der Initianten als beispielhaft anzuführen: Verweigerung jedes Kompromisses, Verabsolutierung der eigenen Anliegen und bei Gefahr, sich nicht vollumfänglich durchzusetzen, vorzeitiger erneuter Rückgriff auf das Volk. Die SVP provoziert das, was sie selber nicht will: die Regulierung beziehungsweise Vorprüfung von Initiativen auf ihre Vereinbarkeit mit den grundlegenden Verfassungswerten, namentlich den Menschenrechten, und einen entsprechenden Vermerk auf den Unterschriftenbögen. Damit wüsste jeder Unterzeichner, dass er ein Volksbegehren mit Umsetzungsproblemen unterschreibt, Die Prüfung wäre auch im Interesse der Initianten. Sie müssten nicht bei Erkennen der Umsetzungsproblematik mit einem zweiten Vorstoss nachdoppeln, sondern erhielten die Möglichkeit zur Anpassung schon beim ersten Mal.“