Aus Christoph Blochers Albisgüetlirede vom 18. Januar 2013:
„(…) Meine Damen und Herren, was tut sich da eigentlich in Bern?
Was haben Verwaltung, Regierung und Parlament vor?
Was bastelt die Classe politique hinter dem Rücken des Souveräns?
Da muss man genau hinsehen!
Am 20. Dezember 2012, also kurz vor Weihnachten, veröffentlichte der Bundesrat
eines seiner Gutachten still und leise im Internet.
Dieses Gutachten ist datiert vom 7. Juli 2011 und wurde anderthalb Jahre streng
unter Verschluss gehalten. Infolge der massiven mehrmaligen Interventionen der
SVP und Indiskretionen war der Bundesrat nun gezwungen, diese Büchse der
Pandora zu öffnen.
Ich habe in den Vorweihnachtstagen das wissenschaftliche und langweilige
Gutachten mit zunehmender Unruhe gelesen. Mehrmals musste ich ausrufen:
„Das darf doch nicht möglich sein!“
Und schliesslich blieb mir nur noch das Mitleid mit den Verfassern: „O Herr, vergib
ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun.“
Aber nun weiss wenigstens ich, was sie tun:
Sie wollen die Schweiz langsam aber sicher zerstören. Das Gutachten ist eine
Anleitung, wie man die Forderungen der EU nach „institutionellen Bindungen“, nach
„Übernahme der EU-Gerichtsbarkeit“ und nach Übernahme der „dynamischen
Rechtsentwicklung der EU“ am besten erfüllen könne.
In diesem Gutachten steht:
1. Dass der Bundesrat einen der grössten Euroturbos der vergangenen Jahre,
„Dr. Dr. h.c. Daniel Thürer, LLM (Cambridge), ehem. Professor der Universität
Zürich“ beauftragt hat, die „möglichen institutionellen Optionen“ (wie sie ja die
EU verlangt) und deren Beurteilung „nach souveränitätspolitischen und
staatsrechtlichen Aspekten“ darzulegen, wobei (wohl weil man weiss, dass der
EWR- und EU-Beitritt vor dem Volk keine Chance hätte) der EWR- und EU–
Beitritt „nicht zur Diskussion stünden“.
2. Der Gutachter realisiert sehr wohl, dass der Hauptgrund, warum die Schweiz
nicht in der EU ist, darin liegt, dass bei uns der letzte Entscheid bei Volk und
Ständen liegt. Zumindest so will es die Verfassung. Und dieser Volksentscheid
ist die Crux für die Classe politique. Darum will man dieses Hindernis
beseitigen. Das genau ist die Absicht:
Das ganze Gutachten ist darauf ausgerichtet, die Schweiz in die EU zu
integrieren, ohne das Volk darüber abstimmen zu lassen.
Das Gutachten zeigt auf, wie man die Macht des Volkes aushebeln und
beseitigen kann.
3. Daniel Thürer, bis 2010 Professor für Völkerrecht an der Universität Zürich,
schlägt vor, für Streitigkeiten mit der EU neu einen Sondergerichtshof in
Lausanne mit drei vom schweizerischen Parlament gewählten Bundesrichtern
einzurichten. Diese sollen alle Schweizer Richter sein. Das tönt gut – fast wie
eine Imitation des Bundesbriefes von 1291 – „Wir wollen keine fremden
Richter haben.“
4. Doch was sollen unsere eigenen Richter in dieser Sonderkammer denn tun?
Jetzt kommt’s knüppeldick: Sie sollen das EU-Recht über das schweizerische
Recht stellen.
Die Schweizer Pässe dieser Richter wären blosse Feigenblätter. Diese Richter
wären nichts als Marionetten, nichts als freche Herren, die da sind, um
eigenes schweizerisches Recht zu brechen und fremdes Recht anzuwenden.
Sie sehen zwar aus wie Schweizer Richter, doch tanzen sie wie Marionetten
nach fremdem Recht.
Wir haben es, wenn nicht mit fremden Richtern, so doch mit Rechtsvögten zu
tun.
EU-Recht soll Landesrecht brechen, auch wenn wir – auf dem Papier – ein
souveräner Staat bleiben.
Aber wie begründet man diesen „Schlungg“ seinen Pappenheimern? Wie sagt
man es dem tumben Volk der Eidgenossen?
Ganz einfach: Durch einen altbekannten Trick. Man kleidet den Wolf in einen
Schafspelz und schon kommt er wie ein Gutmensch daher und hofft, alle
würden ihm vertrauensvoll folgen.
5. Und so stellt Professor Thürer die EU plötzlich nicht mehr als ein Gebilde
souveräner Staaten dar. Er erklärt die EU plötzlich zur alles überragenden
„Wertegemeinschaft“.
Das tönt gut für die vereinigten Gutmenschen: Eine Gemeinschaft? Das fühlt
sich so richtig wohlig, harmonisch und gemütlich an.
„Werte“? Was gibt es Schöneres als Werte? Das tönt viel edler als so
profanes Zeug wie Schulden, Sparen und Haushalten.
Eine „Werte-Gemeinschaft“ ist die Güte der Gutmenschen im Quadrat.
6. Dieses Gebilde EU – also diese „Wertegemeinschaft“ – vertritt nach Thürer
gemeinsame, übergeordnete Werte, die auch für andere Staaten gelten, und
er erklärt, dass das EU-Recht nun plötzlich zu Völkerrecht wird, das über
jedem nationalen Recht steht.
Das EU-Recht sei also Ausdruck dieser Wertegemeinschaften, legt der Gutachter
Thürer dar. Es sei Völkerrecht und stehe damit über dem Landesrecht. So schliesse
sich die Schweiz über die Rechtsprechung schrittweise dieser Wertegemeinschaft
EU an, folgert Herr Thürer. Nicht zu schnell, sonst realisiert dies der Bürger. Es soll
einen EU-Beitritt auf Raten geben, aber ohne das Volk fragen zu müssen. So können
die Forderungen der EU erfüllt werden. Am Schluss wäre die Schweiz Mitglied dieser
Wertegemeinschaft – d.h. der EU! Ohne ein einziges Referendum!8 Ein stiller
Staatsstreich! Ein Staatsstreich durch Regierung und Verwaltung. Und das sei völlig
legal.
Meine Damen und Herren, fassungslos fragte ich mich plötzlich: Ist das erlaubt? Gibt
es nicht in unserem Strafgesetzbuch den Straftatbestand „Angriffe auf die
Unabhängigkeit der Eidgenossenschaft“?
Ich verscheuche diesen widerlichen Gedanken. Es kann doch wohl nicht sein, dass
ein Professor Dr. Dr. h.c. unserer ehrwürdigen Zürcher Universität, unserer alma
mater, und dann noch an der juristischen Fakultät, die mir Recht gelehrt hat und mir
den Doktor utriusque, also zweier Rechte, des Rechtes des Staates und der Kirche,
verliehen hat, dass ein solcher Professor in einem Gutachten an die Regierung diese
Strafbestimmung übersieht?
Oder sitzen, so fragte ich weiter, am Ende plötzlich im Bundesratzimmer
Landesverräter? Sind sie nicht die Auftraggeber dieses Gutachtens? Wie lautete
wohl der genaue Auftrag?
Oder gibt es in der Verwaltung eine Ansammlung von Landesverrätern?
Hochbezahlt, um das Gegenteil des Volkswillens zu tun. Nicht Staatsdiener, sondern
Staatszerstörer?
Unvorstellbar dachte ich. Und doch, es liess mir keine Ruhe.
Jetzt musste ich das Strafgesetzbuch zur Hand nehmen.
Dort las ich als Überschrift von
„Art. 266. ‚Angriffe auf die Unabhängigkeit der Eidgenossenschaft‘
Dann folgt Absatz 1:
„1. Wer eine Handlung vornimmt, die darauf gerichtet ist, die Unabhängigkeit der
Eidgenossenschaft zu verletzen oder zu gefährden, eine die Unabhängigkeit der
Eidgenossenschaft gefährdende Einmischung einer fremden Macht in die
Angelegenheit der Eidgenossenschaft herbeizuführen, wird mit Freiheitsstrafe
nicht unter einem Jahr bestraft.“
Ich sinniere lange vor mich hin.
Was ist die vorgeschlagene Kapitulation gegenüber der EU anderes, als ein Angriff
auf die Unabhängigkeit der Eidgenossenschaft? Wenn man von höchster Warte alles
darauf einrichtet, dass eine fremde Macht über unser Land bestimmen kann und
unsere Unabhängigkeit untergräbt, dann ist das doch ein Angriff auf die
Unabhängigkeit. Ich bin erschüttert.
Ich lege das Strafgesetzbuch beiseite und frage weiter:
Was ist denn die EU überhaupt für eine Wertegemeinschaft, von der wir dann
gemäss Gerichtsentscheid das höhere Recht zu übernehmen hätten? (...)"
http://www.svp-zuerich.ch/veranstaltungen/albisguetli-tagung/
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Bundespräsident Ueli Maurer, der nach Blocher eine Rede hielt und somit Gelegenheit gehabt hätte, das Regierungskollegium gegen diese Anschuldigungen zu verteidigen, unterliess dies.
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Persönlicher Facebook-Kommentar des Präsidenten des Vereins „Unser Recht“:
„Da hilft kein Wegschauen. Totschweigen lässt sich das nicht. Der Mann, den bisher mindestens 25 Prozent der Wählerinnen und Wähler im Lande als politischen Führer verehrten, stellt den Bundesrat unter Verratsverdacht – und der Bundespräsident schweigt dazu. Die Eskalation hat einen neuen Höhepunkt erreicht, über die Europapolitik hinaus. Was folgt? Strafklage –Immunitätsfeststellung – Aufruf zur Volkjustiz? Diese Leute haben ja keine Chance. Sie wenden der Realität und der Zukunft den Rücken zu. Das kann ihren Zorn, ihren Hass, ihre Masslosigkeit immer weiter steigern. Wer Blocher jetzt nicht entgegentritt – innerhalb und ausserhalb der SVP –, lädt deshalb schwere Verantwortung auf sich.“